Förderrichtlinien

In der Vorstandssitzung vom 07.03.2012 wurden folgende Förderrichtlinien verabschiedet:

1. Förderung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Der Antrag muss mit Ort/Datum versehen sein. Es erfolgt eine Eingangsbestätigung an den Antragsteller. Der Antrag ist beim vertretungsberechtigten Vorstand i.S.d. § 26 BGB oder dem Kassierer/der Kassiererin zu stellen. Der Eingang wird allen satzungsmäßigen Vorstandsmitgliedern per Email bekannt gemacht.

2. Der Antrag muss enthalten: a) Darstellung des zu fördernden Vorhabens; b) Rechnungen, Zahlungsbelege; c) Empfängerkonto; d) Email-Adresse für Verbescheidung und Rückfragen.

3. Eine Förderung kann lediglich im Rahmen der satzungsmäßigen Ziele der Schwimmfreunde Altenfurt e.V. erfolgen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

4. Eine Förderung erfolgt im Nachgang als Kosten(teil-)erstattung.

5. Die Auszahlung erfolgt erst nach Feststellung des Kassiers/der Kassiererin, dass das Konto der Schwimmfreunde Altenfurt e.V. genügend Deckung aufweist. Dies ist auch zu dokumentieren.

6. Verbescheidung und Auszahlung des Förderbetrags erfolgt spätestens zwei Wochen nach Versand der Eingangsbestätigung; falls dies nicht innerhalb der genannten Frist erfolgen kann, erhält der Antragsteller eine Mitteilung.

7. Abweichende Fördermaßnahmen sind möglich, erfordern dann aber einen gesonderten Beschluss des Vorstands.

8. Gewährte Förderungen werden in geeigneter Weise öffentlich bekannt gemacht.

Bei Fragen oder für Auskünfte stehen wir Euch natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.


Der Vorstand

 

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